Platz und Flugordnung
Ein so technisiertes Hobby wie der Flugmodelsport fordert natürlich ein
Gewisses Maß an Verantwortungs- und Gefahrenbewusstsein; das sei
Bei uns nicht anders.
Deshalb gelten auf dem Vereinsgelände folgende,
für alle verbindliche Regeln :
1. Jeder Modellflieger und Besucher ist für die Einhaltung dieser
Platz- und Flugordnung und den sicheren Betrieb seines Modells
persönlich verantwortlich.
Mit Betreten des Modellflugplatzes wird diese Platzordnung als verbindlich
Anerkannt.
Der Verein und der Vorstand haften nicht für Schäden.
2. Das Hausrecht auf dem Modellfluggelände – welches das Recht auf
Erteilung von Flugverbot einschließt – übt der Vorstand aus.
Gegenüber Nichtmitgliedern können in Abwesenheit des Vorstandes
auch Vereinsmitglieder das Hausrecht ausüben.
3. Alkoholisierte Personen ist aus Sicherheitsgründen das Betreten des
Modellflugplatzes nicht gestattet.
4. Flugbetrieb mit Modellen, welche von einen Verbrennungsmotor
angetrieben werden, ist das Starten zu folgenden Zeiten erlaubt:
Täglich : von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang
5. Flugmodelle dürfen nur gestartet werden wenn :
- sich diese in einen einwandfreien technischen Zustand befinden,
- soweit es sich um Modelle mit Verbrennungsmotor handelt, diese
mit einem wirksamen Schalldämpfer ausgerüstet sind.
- Im Besitz eines gültigen Lärmpasses sind, und nicht mehr als
70 dBA für das Modell aufweist.
- Es ist eine Frequenzüberwachungstafel auf zu stellen.
- Die Sender sind entsprechend den Vorschriften zu kennzeichnen
- Gastpiloten müssen auf die bestehende Modellflugplatzordnung hin
gewiesen werden.
- Der Windsack muss während des Flugbetriebes aufgestellt sein.
- Jeder Modellflieger hat sich vor Flugbetrieb ins Flugleiterleiterbuch einzutragen und sich von
seiner freien Frequenz zu überzeugen
6. Jede unnötige Lärmbelästigung ist zu vermeiden.
Die gesetzliche Schallemissionsgrenze von 70 dB(A)gemessen in 25m Entfernung und 1m hoch ist ein zu halten.
7. Das Überfliegen von Zuschauern, Modellpiloten und auf dem Feld
arbeitenden Personen ist verboten.
8. Hunde sind, aus Sicherheitsgründen, notfalls durch das Führen an der
Leine, von der Starbahn fern zu halten.
9. Bei Zuwiderhandlungen gegen diese Platz- und Flugordnung ist der
Vorstand berechtigt, nach vorheriger Ermahnung ein Flugverbot
Für den Rest des Tages aus zu sprechen.
10. Gastflieger haben sich beim Flugleiter zu melden und einen
entsprechenden Versicherungsschutz nachzuweisen, sowie
ihren Lärmpass vor zu legen
Ihnen werden 5,- €uro Nutzungsgebühr pro Flugtag abverlangt.
11.Nach dem Flugbetrieb hat jeder Pilot seinen Standplatz sauber zu verlassen und
Abfälle selbst zu entsorgen.
12.Der Flugleiter führt das Flugbuch, und trägt Flugleiter Weste.
Prinzipiell gilt:
Bestimmungen allein können einen reibungslosen Flugbetrieb
nicht gewährleisten.
Rücksichtnahme und Hilfsbereitschaft eines jeden Modellpiloten
sind erforderlich, um die Kameradschaft untereinander zu fördern
und ein gutes Einvernehmen mit Nicht – Modellsportlern und
Platzanliegern zu erzielen.